der FZH Engineering GmbH
I. Allgemeines
II. Preise
III. Zahlungsbedingungen
IV. Lieferfristen und –Termine
V. Versand und Gefahrübergang, Teillieferung
VI. Eigentumsvorbehalt
VII. Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängel der Ware und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir nach den folgenden Vorschriften Gewähr:
VIII. Haftung / Verjährung
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist der umseitig bezeichnetet Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Prüm, bzw. das übergeordnete Landgericht Trier. Wir sind berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
X. Unwirksamkeit
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner der vereinbarten Bestimmungen hat auf die Wirksamkeit der übrigen keinen Einfluss.
Philipp Heinz
Tel. +49 6559 900 31-0
Fax +49 6559 900 31-114